Sachkundenachweis Hygiene 2 (InfHygieneV Hessen) im Detail
Wer im Dienste der Medizin und Heilkunde dem Menschen Gutes tun möchte, muss sich unweigerlich auch mit dem Thema Hygiene befassen.
Mit der Novellierung der Hessischen Infektionshygieneverordnung im Dezember 2017 werden nun auch die praktizierenden Heilpraktiker verpflichtet, einen dokumentierten Nachweis über ausreichendes Fachwissen in Hygiene zu erbringen.
Der angebotene Kurs zum Erwerb der "notwendigen Sachkunde Hygiene 2 gemäß Infektionshygieneverordnung Hessen (InfHygieneV Hessen)", verfügt über eine Anerkennung der zuständigen Gesundheitsbehörden.