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Anerkennung der Hygienekurse

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Wir freuen uns sehr, dass die angebotenen Kurse zum Erwerb der "notwendigen Sachkunde Hygiene 1 bzw. Hygiene 2 gemäß Infektionshygieneverordnung Hessen (InfHygieneV Hessen)" durch die zuständige Gesundheitsbehörde anerkannt wurden.

Wer im Dienste der Medizin und Heilkunde dem Menschen Gutes tun möchte, muss sich unweigerlich auch mit dem Thema Hygiene befassen.
Mit der Novellierung der Hessischen Infektionshygieneverordnung im Dezember 2017 wurden nun auch die praktizierenden Heilpraktiker verpflichtet, einen dokumentierten Nachweis über ausreichendes Fachwissen in Hygiene zu erbringen.
Entsprechend dem Behandlungsangebot der Praxis stehen unterschiedliche Hygienelehrgänge mit fachkompetenten Dozent*innen zur Auswahl.