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Der Heilpraktikerberuf nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein

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01.06.2021

„Bundesministerium für Gesundheit“- Ergebnis Reformgutachten 

2019 hat das „Bundesministerium für Gesundheit“ ein Rechtsgutachten zu der Ausübung des Heilpraktikerberufes in Auftrag gegeben. Hintergrund war die Prüfung einer Reform des Heilpraktikergesetzes.

Fachanwalt Professor Christof Stock erstellte das Gutachten, welches nun veröffentlicht wurde.

Veröffentlichtes Ergebnis am 01.06.2021

Es gibt für die Abschaffung des Heilpraktikerberufes derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage. Er erarbeitete dazu ein 380 Seiten umfassendes Gutachten.

Dabei analysierte er die Geschichte des Heilpraktikerberufes, den Heilkundebegriff, den Status Quo auch in Hinblick auf den sektoralen Heilpraktiker.

Die für seine Analyse entscheidenden Maßstäbe waren das Verfassungsrecht, speziell die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben, das Selbstbestimmungsrecht und nicht zuletzt die Berufsfreiheit gewesen.

Die Abschaffung des Heilpraktikerberufes würde einen Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten, welcher nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur dann in Betracht käme.

Eine Gefährdung der Patienten liegt nachgewiesen nicht vor, worüber immer wieder öffentlich diskutiert wird.

Das Heilpraktikergesetzes nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein. Es regelt, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde ausüben dürfen. Zudem enthält es die Legaldefinition des Heilkundebegriffs.

Herr Professor Stock ist der Überzeugung: „Der staatliche Auftrag, für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen, reicht nur bis zu einer Grundversorgung, von der die Alternativheilkunde und die Leistungen der Heilpraktiker*innen ausgeschlossen sind.“

Link zum Gutachten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/gesundheit/details.html?bmg%5Bpubid%5D=3590

Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechtes geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden.