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empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen

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22.01.2023

Am 22.01.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Auftragsunterlagen für ein empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Das vorangegangene Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und die nachfolgenden Diskussionen mit den Heilpraktikerverbänden hatten gezeigt, dass die Daten- und Faktenlage zum Heilpraktikerwesen unzureichend sind. Diese Lücke soll das neue Gutachten nun schließen. Der Beginn ist für Mai 2023 festgelegt und die Laufzeit beträgt 18 Monate.