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Der Heilpraktikerberuf

1. Der Beruf der Heilpraktiker*innen

Eine repräsentative Umfrage des Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) zeigt die hohe Bedeutung des Heilpraktikerberufes. 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker praktizieren in Deutschland. Die Zahlen Umfrage  zeigen eindrucksvoll, dass der Beruf des Heilpraktikers kein Nischendasein mehr führt. Dennoch gibt es weit verbreitete Vorstellungen bezüglich des Berufes, die nicht der Wahrheit entsprechen, daher zuerst einige Fakten:

  • Heilpraktiker*innen arbeiten auf der rechtlichen Grundlage des Heilpraktikergesetzes.
  • Über 30 Gesetze und Verordnungen regeln die Berufsausübung. Heilpraktiker*innen haben eine arztgleiche Sorgfaltspflicht und eine Fortbildungspflicht.
  • Das Gesundheitsamt ist die Aufsichtsbehörde und überwacht die Heilpraktiker*innen.
  • Eine anspruchsvolle Überprüfung vor dem Gesundheitsamt gewährleistet, dass jede Heilpraktikerin und jeder Heilpraktiker die fachlichen und gesetzlichen Grenzen genau kennt.
  • Die Heilpraktikererlaubnis ermöglicht die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde. Das bedeutet, Heilpraktiker*innen stellen selbstständig Diagnosen und behandeln die Patienten der Diagnose entsprechend. Heilpraktiker*innen (auch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie) verfügen über fundierte Kenntnisse in naturheilkundlichen bzw. psychotherapeutischen Verfahren.

2. Die Heilpraktikerausbildung

Zwei Säulen der Heilpraktikerausbildung – Naturheilkundliche bzw. psychotherapeutische Verfahren und Medizin

Heilpraktiker*innen üben in ihren Praxen unterschiedliche Diagnose- und Therapieverfahren aus. Um die Patient*innen mit ihren jeweiligen Erkrankung und ihren spezifischen Symptomen möglichst individuell und umfassend behandeln zu können, werden häufig mehrere Methoden kombiniert.

Heilpraktiker*innen arbeiten auf den anerkannten medizinischen Grundlagen von Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pathologie. Um sicher Diagnosen stellen zu können, ist es erforderlich, dass Heilpraktiker*innen eine umfassende Anamnese und weiterführende Untersuchungen durchführen können. Anhand ihrer Ergebnisse können sie beurteilen, ob ein Notfall vorliegt und diesen zuverlässig erstversorgen. Kenntnisse in der Gesetzeskunde ermöglichen das Kennen und Erkennen der juristischen und fachlichen Grenzen. Fundiertes Wissen rund um die Hygiene, die Injektionstechniken und Medizinprodukte spielt im Tätigkeitsbereich der Heilpraktiker*innen eine sehr wichtige Rolle. All diese Themen sind Inhalte der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt.

Unsere Prüfungskurse bilden die Grundlage der verantwortungsvollen Berufsausübung und sie bereiten Dich umfassend und sicher auf die Heilpraktikerüberprüfung vor.

Die Aus- und Weiterbildungen in naturheilkundlichen und psychotherapeutischen Verfahren befähigen Dich, die Patienten der Diagnose entsprechend zu behandeln.  

3. Allgemeine Heilpraktiker*in

Die allgemeinen Heilpraktiker*innen sind im Bereich der Naturheilkunde und Psychotherapie tätig.

Die Medizin und die Naturheilkunde bieten ein weites Betätigungsfeld. Ob Du als Heilpraktiker*in arbeiten möchtest oder eine Erweiterung Deines eigenen therapeutischen Spektrums suchst, die berufliche Beschäftigung mit Medizin und Naturheilkunde bietet viele Möglichkeiten einer erfolgreichen und äußerst befriedigenden Tätigkeit.

Der zweijährige Prüfungskurs ist besonders für Interessent*innen mit geringen oder keinen medizinischen Vorkenntnissen geeignet.

Der Intensivkurs ist für Interessent*innen aus Gesundheitsberufen mit umfangreichen medizinischen Vorkenntnissen konzipiert. Apotheker*innen, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Arzthelfer*innen, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Zahnärzt*innen, Logopäd*innen, Hebammen profitieren von diesem Kurs, da die Heilpraktikererlaubnis Ihnen die Tür zur eigenständigen therapeutischen Arbeit bzw. zur Erweiterung des bisherigen Tätigkeitsfeldes öffnet.

Um Dein Wissen zu vervollständigen, kannst Du aus einer Vielzahl an naturheilkundlichen oder psychotherapeutischen Aus- und Fortbildungen wählen.

4. Heilpraktiker*in für Psychotherapie

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie arbeiten ausschließlich psychotherapeutisch.

Weil Du ausschließlich im psychotherapeutischen Bereich arbeitest, erlangst Du während des Prüfungskurses Psychotherapie grundlegende Kenntnisse über das gesamte Spektrum der psychischen Erkrankungen - angefangen von der Depression bis hin zu Zwangsstörungen.

Von diesem Kurs profitieren all jene, die ein psychotherapeutisches Verfahren bereits gelernt haben, wie etwa Musiktherapie, psychologische Beratung, Kunsttherapie, systemische Familientherapie, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Bibliotherapie, Hypnose u.v.m.. Die Heilpraktikererlaubnis ermöglicht die selbstständige therapeutische Arbeit.

Unser Kurs nützt auch Seelsorger*innen, Pädagog*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Coaches und Ergotherapeut*innen - weil er zum besseren Verstehen ihres Klientels beiträgt.

Auch wenn Du fachfremd bist und eine psychotherapeutische Arbeit anstrebst, ist dieser Kurs für Dich der Richtige. Er vermittelt Dir wesentliche Grundlagen der Psychotherapie und das notwendige psychiatrische Wissen. Um psychotherapeutisch arbeiten zu können, benötigst Du zusätzlich fundierte Kenntnisse in einem psychotherapeutischen Verfahren. Für welches Feld Du Dich entscheidest, liegt ganz bei Dir. Gern beraten wir Dich bezüglich der Auswahl Deiner Fachrichtung.

5. Die Heilpraktikerüberprüfung

Wer als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss vor dem zuständigen Gesundheitsamt eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Überprüfung ablegen.

Wer darf Heilpraktiker*in werden? Gesetzliche Voraussetzungen
Die Erste und Zweite Durchführungsverordnung (1. und 2. DVO vom 18.2.1939 bzw. 3.7.1941) regeln in erster Linie die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten.

Der Antragsteller muss

  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen
  • die berufliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen
  • durch ein ärztliches Attest belegen, dass er über eine ausreichende körperliche und psychische Gesundheit verfügt und keiner Sucht unterliegt
  • durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt nachweisen, dass er keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt.

Kompakte Informationen über Heilpraktiker 

  • Neuigkeiten
  • Aus- & Fortbildung
  • Beruf
  • Naturheilkunde & Co 

findest Du hier: HeilpraktikerFakten - Informationen rund um Naturheilkunde & Co. (heilpraktiker-fakten.de)

 

Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen

Der Heilpraktiker in Zahlen

Der Heilpraktiker in Zahlen

5000

praktizierende Heilpraktiker

2500

sonstige Beschäftigte in Heilpraktiker-Praxen

68000

Patienten pro Tag

700000

Patienten im Jahr